Möchtest du ein Wohnmobil mieten oder einen Camper mieten, da du eine Reise mit deinem Hund oder deiner Katze planst, dann gelten hier einige Einreisebestimmungen, die du beachten musst. Du musst dich vor einem Urlaub mit Hund oder Katze immer sehr gut vorbereiten. Nicht nur eine Tollwut-Impfung gehört dazu. Reist du innerhalb der EU, dann benötigst du dafür auch einen EU-Heimtierausweis. Kommst du aus einem Nicht-EU-Land zurück, dann kann es zum Teil auch nötig sein, dass du einen Antikörpernachweis für Tollwut nachweisen musst.

Hast du bereits deine Reise geplant, doch noch kein geeignetes Wohnmobil für dich und dein Haustier gefunden, dann kannst du dich auch an die Wohnmobilvermietung wenden. Hier kannst du zu fairen Preise Camper oder Wohnmobil mieten. Ganz egal, wo deine Reise auch hingehen sollte, in einem Wohnmobil werden sich deine Vierbeiner bestimmt auch rundum wohlfühlen.

Reisen mit Hund und Katze – hol dir die nötigen Informationen ein

Wenn du ein Wohnmobil oder einen Camper mieten möchtest, da du eine Reise ins Ausland mit deinem Hund oder deiner Katze planst, dann solltest du dich zur Sicherheit immer an die Botschaft des jeweiligen Landes wenden. Hier erhältst du alle wichtigen Informationen für das jeweilige Land. Jedes Land verfügt über länderspezifische Vorschriften und Besonderheiten, wenn es um die Einreise mit Tieren geht.

Vor allem dann, wenn du Hundebesitzer bist, solltest du wissen, dass in einigen Ländern auch die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt. Ebenfalls gibt es Länder, die bestimmte Hunderassen nicht akzeptieren. So solltest du auch vor deinem Urlaub sichergehen, ob du mit deiner Hunderasse überhaupt einreisen darfst. Ebenfalls gibt es einige Länder, die eine Bandwurmbehandlung fordern, bevor du mit deinem Hund einreisen möchtest. All dies sind Dinge, die du wissen musst, bevor du dich an die Wohnmobilvermietung wendest und die Reise mit deinem Vierbeiner angehst.

Mit Hund und Katze in den Urlaub – diese Regeln gelten innerhalb der EU

Wenn du eine Reise innerhalb der EU planst, dann ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Es handelt sich hierbei um einen Nachweis, der Informationen über den Tierhalter und die Kennzeichnung des Tieres enthält. Auch befinden sich im EU-Heimtierausweis Informationen zur Tollwutimpfung und Bandwurmbehandlung.

In vielen Europäischen Ländern müssen die Tiere des Weiteren auch gechippt sein. In Europa gilt eine sogenannte Chip-Pflicht. Diese gilt für Tiere, die das erste Mal seit dem 3.07.2011 gekennzeichnet wurden. Wenn dein Tier jedoch noch eine Kennzeichnung als Tätowierung vor diesem Stichtag hat, die man noch immer gut lesen kann, dann ist das Chippen nicht notwendig. Jedoch solltest du die Tätowierung genau ansehen, ob diese noch lesbar ist, denn die meisten Tätowierungen verblasen nach einer gewissen Zeit wieder, was bedeutet, dass der Code nicht mehr im Heimtierausweis verglichen werden kann.

Wenn du deine Katze oder deinen Hund auf eine Reise mitnehmen möchtest, dann musst du dafür sorgen, dass der Hund oder die Katze bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Abreise gegen Tollwut geimpft wird. Wenn du die Frist der Auffrischimpfungen immer eingehalten hast, dann musst du dafür auch keine 21 Tage warten.

Solltest du eine Reise mit deinem Tier nach Irland, Finnland oder Malta planst, dann solltest du wissen, dass das Tier vor der Reise eine Bandwurmbehandlung benötigt.

Mit Hund und Katze in den Urlaub – diese Regeln gelten für Nicht-EU-Länder

Länder, die sich außerhalb der EU befinden, haben in der Regel ganz eigene Einreisebestimmungen. Reisende sollten sich für diese Bestimmungen vor dem Urlaub unbedingt informieren. Kläre vor einer Reise in ein Nicht-EU-Land immer mit der jeweiligen Botschaft des Reiselandes, welche Vorschriften und Regeln hier bei einer Einreise mit Hund oder Katze genau gelten.

Es gibt jedoch auch Nicht-EU-Länder, die sich an die Regelungen der EU angeschlossen haben. Wenn du zum Beispiel einen Urlaub in die Schweiz, nach Andorra, Liechtenstein, San Marino, Monaco, Gibraltar oder Monaco planst, dann reicht es hier aus, wenn du den EU-Heimtierausweis mit einer Tollwutimpfung vorweisen kannst. Eine Reise nach Norwegen oder Nordirland verlangt zudem auch eine Bandwurmbehandlung.

Wer in ein Nicht-EU-Land reist, solltest du dich unbedingt über die Wiedereinreisebedingungen, die in der EU gelten, erkundigen. Möchtest du aus einem bestimmten Land zurück in die EU reisen, dann kann es vorkommen, dass ein Antikörpernachweis für Tollwut bei der Einreise verlangt wird. Dieser Nachweis wird zum Beispiel verlangt, wenn du aus Kosovo, Serbien, Marokko, Ägypten, Tunesien, Südafrika, Albanien, Serbien oder aus der Türkei zurückkehrst. Der Grund dafür ist, dass diese Länder einen anderen Tollwutstatus aufweist als in der EU. Vor der Abreise musst du also daran denken, dass du einen Tollwutantikörpertest bei deinem Tier durchführen lässt. Dieser Test sollte nach der Tollwutimpfung frühestens 30 Tage durchgeführt werden.

Es gibt jedoch auch Nicht-EU-Länder, bei welchen du keinen Antikörpernachweis benötigst, wenn du zurück in die EU reist. Dazu gehören Länder wie Großbritannien (Schottland, Wales, England), Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Australien, USA, Neuseeland, Russische Föderation, Kanada, Hongkong, Singapur und Nordmazedonien. Solltest du also von diesen Ländern zurückkehren, dann musst du hier bei der Wiedereinreise in die EU keinen Antikörpernachweis für Tollwut vorweisen.

Wichtig zu wissen ist es des Weiteren, dass sich diese Regelungen stetig von Land zu Land ändern können. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dass du dich vor jeder Reise mit deinem Tier genau darüber informierst, was du benötigst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du aus einem Nicht-EU- Land zurückkehrst oder von einem Land innerhalb der EU. Das Gleiche gilt auch bei der Ausreise, hole dir immer alleine Informationen ein, um sicherzugehen, dass du problemlos mit deinem Tier ausreisen und wieder einreisen kannst.

Hast du dich informiert, du kannst problemlos mit deinem Liebling ausreisen, dann wende dich direkt an die Wohnmobilvermietung, damit ihr euch noch einen Camper mieten oder ein Wohnmobil mieten könnt. Eine Reise mit einem Wohnmobil wird nicht nur dir und deiner Familie sehr gut gefallen, sondern mit Sicherheit auch deinem Vierbeiner.

Worauf muss ich bei Flugreisen mit meinem Tier achten?

Wenn du eine Flugreise mit deinem Tier planst, solltest du hier zuerst sichergehen, dass die Airline, mit welcher du fliegen möchtest, Tiere auch akzeptiert. Nicht bei jeder Airline sind Hunde und Katzen erlaubt. Aus diesem Grund musst du dich auch in diesem Bereich vor deiner Reise sehr gut informieren. Es gibt je nach Fluggesellschaft verschiedene Regelungen und Bestimmungen, die gelten, wenn du mit einem Tier reisen möchtest. So gelten hier spezielle Bestimmungen für den Transport im Frachtraum als auch für den Flugraum selbst. So müssen die Tiere hier zum Beispiel in speziellen Transportboxen transportiert werden. Die Größe der Box wird ebenfalls von der jeweiligen Fluggesellschaft genau vorgeschrieben. Der Besitzer ist dabei selbst dafür verantwortlich, auch diese Dinge aufzukommen.

Möchtest du dir diesen Stress ersparen, dann bietet sich das Wohnmobil mieten oder Camper mieten perfekt an. Bei der Haug Wohnmobilvermietung können Hunde und Katzen problemlos mitfahren und es kommen auch keine weiteren Kosten auf dich zu.