Die neue Regelung sieht vor, dass Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen unabhängig vom TÜV alle zwei Jahre eine obligatorische Gasprüfung durchführen lassen müssen. Diese Prüfung wurde in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen, um das Risiko von Gasunfällen zu verringern.
Außerdem ist vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen eine Prüfung der Gasanlage erforderlich. Die genauen Vorschriften für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen sind in § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Wurde bisher keine Gasprüfung durchgeführt, haben Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen bis zum Stichtag 19. Juni 2025 Zeit, dies nachzuholen. Anerkannte Sachverständige können die Prüfung durchführen, anerkannte Prüfer sind auf der Internetseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de/ zu finden. Wer die neue Gasprüfung nicht durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes schaut folgendermaßen aus:
- 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
- 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
- 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)
Laut ADAC variieren die Prüfungsgebühren voraussichtlich zwischen 40 und 80 Euro. Die Dauer der Prüfung soll 20 bis 45 Minuten betragen. Da es sich um eine neue Regelung handelt, gibt es noch keine konkreten Angaben.