Zuletzt aktualisiert am 25. November 2025

Griechenland 2025: die Regeln für das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen wurden deutlich entschärft

Mit Inkrafttreten des Gesetzes 5209/2025 am 11. Juni wurde die rechtliche Situation rund ums Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen in Griechenland neu geregelt – und vor allem entschärft. Für Camper bringt das mehr Klarheit, allerdings hängen die erlaubten Parkzeiten weiterhin von Fahrzeugtyp und Standort ab.

Innerhalb geschlossener Ortschaften: Was ist erlaubt?

  • Kompakte Wohnmobile (unter 7,5 Meter Länge) dürfen unbegrenzt im öffentlichen Raum geparkt werden.
  • Größere Wohnmobile (über 7,5 Meter) und Wohnwagen unterliegen einer zeitlichen Begrenzung: Nach spätestens 24 Stunden müssen sie umgesetzt werden.

Außerhalb von Ortschaften: Diese Regeln gelten
Sowohl Wohnmobile als auch Wohnwagen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften ohne zeitliche Beschränkung parken – allerdings nur dort, wo es erlaubt ist. Konkret bedeutet das: Das Fahrzeug muss entweder auf ausgewiesenen Stellflächen oder auf dem Seitenstreifen der Straße abgestellt werden. Gibt es keinen Seitenstreifen, muss am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Straße geparkt werden.

Wichtig: Diese Bestimmungen gelten nur dort, wo das Parken nicht ausdrücklich untersagt ist – etwa durch Schilder oder Bodenmarkierungen. Außerdem betreffen die Regeln ausschließlich das Abstellen der Fahrzeuge, nicht das Campieren oder Übernachten außerhalb von offiziellen Campingplätzen.

Mit diesen neuen Vorschriften besteht für Wohnmobilreisende in Griechenland nun wieder eine klare Rechtslage. Wer sich an die Vorgaben hält, kann ohne größere Probleme auch vor Geschäften, Restaurants oder am Straßenrand parken – zumindest für den gesetzlich zulässigen Zeitraum.

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