Verkehrsregeln für Wohnmobilfahrer in Spanien und die Möglichkeit die Strafe um die Hälfte zu reduzieren

Tempolimits

Auf Straßen ohne Mittelstreifen und mit durchgängigen seitlichen Gehsteigen, die nur eine einzelne Fahrspur für beide Fahrtrichtungen haben, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Wenn es auf einer Straße jeweils eine Fahrbahn pro Fahrtrichtung gibt, gilt das Tempolimit von 30 km/h. Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung bleibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Es können jedoch Ausnahmen je nach Ort gelten, daher ist die Beschilderung zu beachten!

Für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • Innerorts: Auf Straßen mit den oben beschriebenen Merkmalen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 bzw. 30 km/h, ansonsten 50 km/h.
  • Außerorts: Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
  • Auf ausgebauten Landstraßen mit mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung und Schnellstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit außerorts 90 km/h.
  • Auf Autobahnen darfst du maximal 120 km/h fahren.

Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wie folgt fahren:

  • Innerorts: Auf Straßen mit den oben beschriebenen Merkmalen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 bzw. 30 km/h, ansonsten 50 km/h.
  • Außerorts: Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
  • Auf ausgebauten Landstraßen mit mehr als 2 Spuren pro Fahrtrichtung und Schnellstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls 80 km/h.
  • Auf Autobahnen darfst du maximal 90 km/h fahren.

Wohnmobil überladen

In Spanien können Wohnmobilisten teuer zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Fahrzeug überladen ist. Die Toleranz für die Überladung liegt bei 5 % des zulässigen Gesamtgewichts für Fahrzeuge bis 10 Tonnen. Bei einer Überschreitung von 6 % bis zu 15 % beträgt das Bußgeld zwischen 301 Euro und 400 Euro. Wenn das zulässige Gesamtgewicht um 15 % bis 25 % überschritten wird, können Strafen von 1.501 Euro bis 2.000 Euro verhängt werden. Bei einer Überladung von mehr als 25 % liegen die Bußgelder im Bereich von 3.301 Euro bis zu 4.600 Euro.

Bußgelder

In Spanien sind die Strafen hoch. Wenn du die Geschwindigkeitsbegrenzung um 20 km/h überschreitest, musst du mit mindestens 100 Euro Bußgeld rechnen. Bei einer Überschreitung von über 50 km/h werden sogar 600 Euro fällig. Ein Rotlichtverstoß oder das Telefonieren am Steuer kosten ebenfalls 200 Euro, genauso wie falsches Parken. Die Bußgelder kann man um die Hälfte reduzieren, siehe weiter unten.

Maut

In Spanien gibt es gebührenpflichtige Autobahnen, die mit “AP” (Autopistas) gekennzeichnet sind. In den letzten Jahren wurden jedoch einige kostenpflichtige Abschnitte wieder mautfrei. Die Höhe der Mautkosten hängt von der Fahrzeugart ab und wird in drei Kategorien eingeteilt:

  1. Ligeros: Motorräder ohne oder mit Beiwagen sowie Pkw bis 3 Achsen ohne Zwillingsbereifung (z. B. Wohnmobile ohne Zwillingsbereifung).
  2. Pesados 1: Fahrzeuge bis 3 Achsen mit Zwillingsbereifung (z. B. Pkw mit zwillingsbereiftem Anhänger, Wohnmobile mit Zwillingsbereifung).
  3. Pesados 2: Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen (z. B. Pkw mit 2- oder mehrachsigem Anhänger, davon mindestens 1 Achse mit Zwillingsbereifung).

Die Bezahlung erfolgt an Mautstationen, und es gibt auch ein elektronisches “Free-flow”-System. Die Kosten hierfür, kannst du ADAC Maps Routenplaner berechnen, hier der Link: https://maps.adac.de/verkehr/maut-vignette?bounds=48.21190,11.04708-48.45136,11.57317

Parken

Durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand: Hier ist Halten und Parken verboten.

  • Unterbrochene gelbe Linie am Fahrbahnrand: Parken ist nicht erlaubt, aber kurzes Anhalten ist gestattet.
  • Gezackte Linie am Fahrbahnrand: Auch hier ist Parken untersagt, aber kurzes Anhalten ist erlaubt.
  • Gelbe Markierung am Rand des Bordsteins: Hier darf nicht geparkt werden.
  • Blaue Markierung am Rand des Bordsteins: Beachte die Schilder – in der Regel besteht Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht.
  • Weiße Markierung am Rand des Bordsteins: Hier ist das Parken kostenfrei.
  • Orangefarbene oder grüne Markierung am Rand des Bordsteins: Dies ist oft für Anwohnerparken reserviert, teilweise ist Parken mit Parkschein möglich (achte auf die Beschilderung).

Was muss an Board sein

Warnweste, ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Koffer sowie ein Ersatzlampenset und ein Reserverad, oder ein Reifenpannenset.

Alkohol

In Spanien dürfen Autofahrer maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Für Fahranfänger gilt eine niedrigere Grenze von 0,3 Promille, die in den ersten zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb gilt. Bei Verstoß gegen diese Grenzen droht eine Geldstrafe von mindestens 500 Euro.

Bußgeld-Rabatt

In Spanien gibt es eine interessante Regelung für Verkehrssünder: Wenn du innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids zahlst, gewähren die Behörden einen Rabatt von 50 Prozent. Das Gleiche gilt, wenn du deine Verkehrssünde direkt vor Ort begleichst. Eine gute Möglichkeit, die Strafe zu reduzieren!

Wichtige Telefonnummern

  • Notruf allgemein: Die Nummer 112 ist der universelle Notruf, der in allen EU-Ländern funktioniert.
  • Nationalpolizei: Erreichbar unter 091. (Größere Vergehen, Waffen, Gewalt, etc.)
  • Lokalpolizei: Die Nummer für die lokale Polizei lautet 092. (Verkehrsangelegenheiten)
  • Medizinische Notfälle: Für medizinische Notfälle wählst du die 061.
  • ADAC: über die deutsche Nummer +49 89 22 22 22
  • Feuerwehr: Bei Bränden oder anderen Notfällen, die die Feuerwehr erfordern, wählst du die 080.