Italien, keine Warntafel mehr nötig bei Fahrradträger auf AHK
Zum 1. Januar 2025 hat Italien die Vorschriften für den Transport von Fahrrädern und Skiern angepasst. Das neue Dekret des Verkehrsministeriums vom 21. Januar 2025 bringt eine Vereinfachung der Regelungen, die nur für Fahrradträger auf Anhängerkupplungen gilt.
Bislang mussten Autofahrer in Italien reflektierende Warntafeln oder ein drittes Nummernschild an Fahrradträgern anbringen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung entfällt nun bei Anhängerkupplungsträgern. Es genügt, das originale Fahrzeugkennzeichen gut sichtbar am Träger zu befestigen. Zudem müssen die Beleuchtung und Signale des Trägers einwandfrei funktionieren und die Fahrzeugbeleuchtung vollständig ersetzen und der Träger darf nicht mehr als 30 cm pro Seite über die Fahrzeugbreite überstehen.
Die Änderungen im Überblick:
- Keine reflektierenden Warntafeln bei Trägern auf der Anhängerkupplung mehr erforderlich.
- Das originale Kennzeichen muss sichtbar angebracht sein.
- Beleuchtung und Signale des Trägers müssen funktionsfähig und gesetzeskonform sein.
Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Träger, die an der Anhängerkupplung befestigt werden. Systeme, die an der Heckwand, Hecktür oder der Kofferraumklappe angebracht sind, unterliegen weiterhin den bisherigen Vorschriften. Hier ist weiterhin die Warntafel notwendig.
Die Vorschriften betreffen folgende Fahrzeuge, PKW’s , Wohnmobile (M1) und leichte Nutzfahrzeuge(N1) und gelten gleichermaßen für italienische und ausländische Fahrzeuge.
Strafen und Konsequenzen:
Es drohen Strafen zwischen 100 und 300 Euro, wenn das Kennzeichen oder die Beleuchtung nicht korrekt angebracht oder funktionsfähig ist. Schwerwiegende Verstöße können zudem Punkte im italienischen Verkehrssünderregister nach sich ziehen.
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